ALG II � Grundlage eines neuartigen Pogroms? (Hajo Freese – 2010)

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ALG II – Grundlage eines neuartigen Pogroms?
Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die gelb-schwarze Koalition mit Westerwelle und Merkel an der Spitze feiert die Hetze gegen bedürftige Menschen erneut fröhliche Urstände.
Zunächst wurde diese Hetze benötigt, um die Einführung und die Ausgestaltung von SGB II (Hartz 4) politisch zu begründen. Ebenso musste gerechtfertigt werden, dass der Staat unbedingt ein soziales Verfolgungsgesetz benötigte, um den neuen sozialen und moralischen Handlungsrahmen zu begründen.
Inzwischen verbirgt sich hinter diesen Hetzkampagnen gegen „Sozialschmarotzer und Staatsparasiten“ allerdings nicht nur die Absicht, einen beliebigen Sündenbock für die wirtschaftliche und soziale Schieflage des Staates zu benennen. Vielmehr soll diese inszenierte Dauerhetze von den wahren Feinden unseres demokratisch verfassten Sozialstaates ablenken und gleichzeitig ein repressives Lohndumping am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Wer die wirklichen Staatsparasiten sind, zeigen die Bankenskandale, die Skandale der Steuerhinterziehung durch tausende reicher Bürger dieser Republik, die Überwachungsskandale in diversen Wirtschaftsunternehmen und nicht zuletzt der Dauerskandal einer permanenten Notwehrsituation der Bedürftigen dieses Landes, die sich seit Einführung von „Hartz 4“ – die Namensgebung nach einem Kriminellen erscheint nur allzu folgerichtig – immer größerer Drangsalierung und Existenzbedrohung erwehren müssen. Als signifikante „Spitze des Eisberges“ beachte man die enorme Zunahme der sozialgerichtlichen Verfahren ebenso, wie die Zunahme provozierter Sanktionen durch die Strafvollzugbehörde ARGE.
Fünf Jahre mussten vergehen, bis nun endlich das Bundesverfassungsgericht sich mühsam entschloss, die Frage nach dem verfassten Sozialstaatsgebot aufzunehmen und zu beantworten, nachdem es der Frage nach der strukturellen Verfassungsmäßigkeit der organisatorischen Durchführung dieses Gesetzes Vorrang eingeräumt und die Verfassungswidrigkeit festgestellt hatte.
In dem Urteil BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, in dem es konkret um die Regelsätze der Bedürftigen geht, werden zunächst vier Leitsätze niedergeschrieben und dem Urteil vorangestellt:
  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.  
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrechtin seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungenauszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Die darauf hin ausgebrochene antagonistische Empörung der wirklichen Staatsparasiten und ihrer bestallten und bestellten Hasspredigern ist nur zu verständlich, wollten und wollen sie doch dieses Sozialstaatsgebot untergraben und abschaffen. Ganz gleich ob Sinn, Franz, von der Leyen oder die dieser Richtung verschriebene Presse wie Focus, Bild, Weltu.v.a.m., sie alle entlarven sich nun als Verfassungsfeinde.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU), ein „Seilschafter“ Merkels aus SED-Zeiten kritisiert das oberste Gericht wegen „einer problematischen Tendenz zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung“, obwohl das SGB II ausdrücklich die individuelle Bedürftigkeit zu beurteilen hat.
Herr Lindner (FDP) behauptet gar, dass das Prekariat sich über das Kinderkriegen auf Kosten der „Leistungsträger“ auskömmliche Einnahmen verschafft und viele andere Politiker versuchen stürmisch, eine drohende Regelsatzerhöhung mit den unterschiedlichsten Lügen und Schmähungen zu verhindern.
Leider ist hier zu Lande keine „Latona“ in Sicht, die diese Humanoiden in quakende Frösche verwandelt.
Insbesondere Herr Westerwelle macht sich selbst zur Galionsfigur dieser Antagonisten des Sozialstaats, wohl um seinem Auftrag als Vorsitzender der Klientelpartei FDP gerecht zu werden und sich der vielen Spenden aus Wirtschaft und Kapital würdig zu erweisen. Leider ist er zugleich Außenminister und Vizekanzler dieser Republik und in dieser Eigenschaft beschädigt er die Verfassung unmittelbar.
Leitsatz Nr. 3 des Urteils
  1. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
engt den bisherigen „Spielraum“ der Regierung und des Gesetzgebers gegenüber der bis jetzt gültigen Regelsatzermittlung erheblich ein. Schätzungen ins Blaue (so im Urteil) sind ebenso verfassungswidrig wie die opportunistische Anwendung unterschiedlicher Bewertungsparameter. So kommt es auch hier zum Urteil: Verfassungswidrig!
Damit sind die Manipulationsmöglichkeiten in Bezug auf die Regelsätze der Sozialleistungen zumindest stark eingeschränkt.
Herr Westerwelle bezeichnet dieses Urteil als die Grundlage für „anstrengungslosen Wohlstand“ und liest daraus die schleichende Zerstörung (Dekadenz) nach altrömischem Muster. Hetzerischer, hasserfüllter und wutschäumender geht es nicht mehr. Seine Jünger versuchen nun mühsam, diesen Ausbruch als kalkulatorische Provokation hinzustellen.
Wie bitte? Das wäre ja noch schlimmer und da nähern wir uns der Frage, ob Herr Westerwelle sogar bewusst eine Pogromstimmung in Deutschland erzeugen will.
Zuvor hatte sich Roland Koch schon mit dem gleichen Tenor zu Wort gemeldet, denn „niemand dürfe das Leben mit Hartz IV als angenehme Variante ansehen“ und fordert daher Zwangsarbeit für alle Leistungsempfänger. Wie schön doch alles zusammen passt!
Wer erwartet, dass wenigstens die Kanzlerin sich von solchen widerwärtigen Reden und Vorschlägen distanziert, erwartet Unmögliches. Sie hat nur eine andere Wortwahl als ihr Vizekanzler und nicht den „ductus“ von Westerwelle, aber sie hat die selbe Meinung.
Die Fakten besagen, dass die Behördenstruktur der ARGE verfassungswidrig ist, ebenso ist die Ermittlung der Regelsätze für Bedürftige verfassungswidrig. Ermittelt wurde in klarer betrügerischer Absicht zum Nachteil der Bedürftigen. Seriöse Berechnungen des existenziellen Bedarfs gab es bei der Ausformulierung des SGB II genügend, doch sie wurden missachtet.
Das Gesetz mit Namen Hartz 4 (SGB II) zeigt viele Lücken (s.a. Leitsatz 4. des Urteils) und ist an vielen Stellen gesetzwidrig oder wird gesetzwidrig ausgelegt und angewendet, weil hier bewusst Ermessensspielräume gelassen wurden, die ungesetzlichen Anweisungen und Bescheiden Tür und Tor geöffnet haben. Der gezielt veränderte moralische Handlungsrahmen legitimiert leider eine brutale, schikanöse und sogar lebensbedrohliche Ausführung dieses Gesetzes.
Unter Berücksichtigung des jetzigen BVG-Urteils erhält das SGB II Strafgesetzbuchcharakter wegen der weiten Anwendung von Sanktionen, die zu Hunger und Obdachlosigkeit führen und damit existenzbedrohend sind. Vielfach werden sogar Betrugsverfahren inszeniert, die zwar ungerechtfertigt sind, aber sehr öffentlichkeitswirksam instrumentalisiert werden.
Die politisch gewollten Ungerechtigkeiten rund um dieses Gesetz zeigen zudem deutlich die latente Aggressivität des gesetzgeberischen Vorgehens gegenüber den Schwächsten dieser Gesellschaft. Beispielhaft nenne ich hier nur die Anrechnung von Kindergeld auf das Existenzminimum. Vor diesem Hintergrund wirkt die Äußerung Lindners besonders schlimm und zynisch.
Tatsache ist auch, dass die mehr oder weniger geringen Vermögen (Geld und Altersvorsorge) der Hilfebedürftigen durch Hartz 4 zunächst auf ein Minimum abgeschmolzen wurden. Mit der Erhöhung des Schutzbetrages für die Altersvorsorge hat die FDP wiederum ihr Klientel bedient, denn die Auflösung und Verwertung von Lebensversicherungen nahmen eine beklagenswerte Höhe an. Die Bedürftigen profitieren davon allerdings nur marginal.
Ernsthaften Analysen zufolge will der überwiegende Teil der Sozialleistungsempfänger gern arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Leider wird Arbeit vielfach nur gering oder gar nicht mehr bezahlt. Andere fundierte Analysen weisen einen extrem niedrigen Prozentsatz beim Leistungsmissbrauch nach.
Trotz all dieser faktischen Unsäglichkeiten und dem viel zu niedrigen Regelsatz verändert sich die Wahrnehmung und damit die Meinung weiter Bevölkerungsschichten zunehmend in eine andere Richtung, nämlich in die der Sozialstaats-Antagonisten, die Westerwelles, die Verfassungsfeinde dieses Landes. Die intensive Hetze, gewürzt mit Lügen und Tatsachenverdrehungen, unterstützt durch ein mediales Unternehmerkartell, öffentlich vorgetragen durch Mietmäuler und bezahlte Institutsfunktionäre erzeugt eine öffentliche Meinung, – ich nenne sie schlicht „Dübelmania“ – die im Ergebnis nur dazu führen kann, dass der Tag nicht mehr weit ist, an dem sich bestimmte verhetzte Gruppen auf den Weg machen, um die ersten Arbeitslosen „zu klatschen“.
Die öffentliche Ächtung der Prekarier (Minderleister mit keinem oder nur geringem Einkommen, die Sozialleistungen benötigen, um ein „menschenwürdiges“ Leben führen zu können) ist immerhin schon so weit gediehen, dass die Betroffenen immer verzweifelter versuchen, ihre Bedürftigkeit zu verheimlichen. Doch das gelingt nicht mehr. Nach dem Willen einiger Minister/innen soll der Tatbestand der Bedürftigkeit sogar offensichtlich werden, damit man sie erkennt, die „Schädlinge“ unseres Systems. Entlarvung durch Sozial-Gutscheine. Die Folgen davon können wir auf deutschen Schulhöfen bereits täglich besichtigen.
Das neuartige, mediale Pogrom ist bereits in vollem Gange.
Die Aggressivität des Gesetzgebers überträgt sich inzwischen auf manipulierbare Bevölkerungsschichten und die „Stammtische“ haben das Problem der Sozialschmarotzer schon „auf ihre Weise“ gelöst. Allerdings richtet sich ihr Zorn, gezielt fehlgeleitet auf die falsche Bevölkerungsgruppe.
Westerwelles Geschichtslosigkeit ist Ursache dafür, dass er ungehemmt auf die Abschaffung des Sozialstaates drängt. Dazu ist ihm jedes Mittel recht. Die Solidarität der „Leistungsträger“ wird als Dummheit deklariert, weil sie nicht merken, dass sie durch eine Schar von Sozialschmarotzern ausgenutzt werden. So werden diese Steuerzahler aufgestachelt, sich als Opfer derer zu fühlen, die sich „leistungslosen Wohlstand“ vom Staat abholen.
Woher sollte dieser geschichtslose Geselle auch wissen, dass der verfasste Sozialstaat den allgemeinen Wohlstand der Nachkriegszeit für alle überhaupt erst möglich machte?
Woher sollte ein Außenminister und Vizekanzler dieses Landes auch wissen, dass Eigentum verpflichtet und aus diesem Grund bereits im Jahre 1952 das beispiellose Lastenausgleichsgesetz auf der Grundlage unseres Verwaltungs- und Sozialrechts in Kraft trat?
Nach seinen neuerlichen wütenden Verbalattacken zu urteilen, will er das alles gar nicht wissen, denn er hat als erklärtes Ziel die Zerstörung just dieses Pfeilers unserer Nachkriegsdemokratie.
Da kommt das Urteil des Verfassungsgerichtes höchst ungelegen.
Februar 2010-02-19
Hajo Freese
http://la-bora.de
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