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!!! *** ACHTUNG: WICHTIGER HINWEIS ZUR VERTRAULICHKEIT *** !!!
E-Mails unterliegen in Deutschland seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr
uneingeschränkt dem Briefgeheimnis nach Grundgesetz Artikel 10(1) !
Gemäß des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen " vom 21.12.2007
(im Volltext als PDF downloadbar unter http://tinyurl.com/yrbz5v )
muss der Versand dieser E-Mail verdachtsunabhängig vom Provider inkl.
IP-Daten mind. 6 Monate lang für den automatisierten geheimen Zugriff
durch Polizei, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste und andere
Behörden im In- und Ausland vorgehalten werden! Diese Vorschrift gilt für
jegliche Form der Telekommunikation (E-Mails, Telefongespräche,
Internet-Telefonie, Mobilfunk) und auch für Berufsgruppen, die der
Schweigepflicht unterliegen (Ärzte, Anwälte usw.)





