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Tendenzjournaille

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Die Tendenzjournaille und die ArGe Schnüffelei

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Mein hochgeschätzter Kollege Ralf Hagelstein (Editor - peng-ev.de) machte mich auf einen Bericht über einen ArGe-Aussenbediensteten in der Schleswig-Holsteiner Zeitung (SHZ) aufmerksam. Der Mann, erfahren wir, orientierte sich bei seinen Kontrollen “an den schriftlichen Anweisungen und Vorschriften. Und am gesunden Menschenverstand”. Worauf die SHZ hin zu weisen vergisst ist, dass diese “Hausbesuche” in den allermeisten Fällen rechtswidrig erfolgen.
 
von Thomas Meese
 
Der Herr von der ArGe Flensburg, der Hartz IV-Betroffene unangemeldet in ihren Wohnungen aufsucht und distanzlose Fragen stellt, wie: “Haben Sie denn nicht noch Umstandskleider von der letzten Schwangerschaft?”, scheint kein sehr ausgeprägtes Grundrechts- rsp. Unrechtsbewusstsein zu haben. “Bedarfsermittlung” heißt das dann im Amtsdeutsch, wenn in die geschützte Privatsphäre der Leistungsberechtigten eingedrungen wird, um zu ermitteln, ob eine Hochschwangere denn tatsächlich ein Umstandskleid benötigt. “Aufenthaltsprüfung” heißt es, wenn herum geschnüffelt wird, ob vielleicht eine “unerlaubte” Ortsabwesenheit vorliegt und die “Prüfung einer Einstandsgemeinschaft” ist pointiert die bureaukratische Umschreibung für ungefähr: welche sexuellen Gewohnheiten pflegen sie - und: mit wem ?
 
In der SHZ wird der ArGe-Aussendienst-Mitarbeiter als ein ganz Netter dargestellt. Die ganz Schlimmen wiederum, das sind immer die anderen; die von den anderen ArGen. Tatsächlich wollte die ArGe die Menschen auch gar nicht nur kontrollieren, sondern ihnen “ja auch helfen”. Ach so! Allerdings stelle ich mir vor, dass es dann vollkommen ausreicht, wenn die ArGe-MitarbeiterInnen in ihren Dienstbureaus bleiben. Von dort aus könnten sie ganz ausgezeichnet helfen, indem sie etwa Bildungsgutscheine ausstellten, das ALG II korrekt auszahlten und sich zur Abwechselung einmal in das Grund- und Sozialrecht vertiefen wollten, damit sie nicht andauernd rechtswidrige Bescheide herausschicken müssten, die den Menschen ganz und gar nicht helfen. Davon allerdings lesen wir in der SHZ nichts.
 
Hausbesuche sind überhaupt nur in Fällen zulässig, wenn und insofern berechtigte Zweifel an den Angaben eines Betroffenen von Seiten der ArGe geltend gemacht werden können, es keinen anderen vorrangigen Weg zur Beseitigung dieser Zweifel gibt und die durchgeführten Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Namentlich das Unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sah sich wegen der zumeist rechtswidrigen Praxis der Hausbesuche genötigt, Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen heraus zu geben. Darin verweisen die Datenschützer ausdrücklich auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG) und auf das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13. GG).
 
Dass die SHZ seine LeserInnen auf diese eindeutige Gesetzeslage nicht ausdrücklich aufmerksam macht, ist in der Tat tendenziös. Selbstverständlich wird niemand etwas gegen Milieu-Studien - auch gegen die über einen ArGe-Aussenmitarbeiter - einwenden wollen. Nur ist es schwer vorstellbar, dass die SHZ beispielsweise über ein besonders nettes Mitglied einer Drückerkolonne berichtet, ohnedass ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben wird, dass es sich hiermit um unseriöse Geschäftspraktiken handelt, die in aller Regel außerhalb der gesetzlichen Regelungen abgewickelt werden. Die SHZ würde seine LeserInnen selbstverständlich davor warnen, an der Haustür auf derartige umoralische und i.d.R. illegale Angebote ein zu gehen. Warum aber warnt die SHZ seine LeserInnen nicht vor dem ArGe-Aussendienst ?
 
Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Katja Kipping, warnt in ihrem lesenswerten aktuellen Gastkommentar in der Wochenzeitung Freitag davor, “wohin die Diffamierung von Erwerbslosen führt”. Nun ist der Bericht der SHZ über die ArGe Schnüffelei zwar nicht diffamierend. Die gesellschaftliche Diffamierung von Lohnarbeitslosen führt aber doch dazu, dass beispielsweise ein Flensburger Provinzblatt es offensichtlich für lässlich erachtet, eine bestimmte sozio-ökonomische Schicht - eben die Lohnarbeitslosen - auf ihre individuellen, unteilbaren und gleichen Grundrechte aufmerksam zu machen. Statt dessen verleiht sie mit ihrem Bericht der Fratze einer repressiven Arbeits- und Sozialverwaltung das freundliche Antlitz des netten Aussendienstmitarbeiters, der “auch helfen” will.
 
copyright 2008-04-28 | redaktion@forced-labour.de

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