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Zwangsumzug (Julie Engel) |
Zwangsumzug oder mein arger Kampf mit der ArGe um mein Zuhause
Das ALG II und somit Hartz IV trat 2005 in Kraft und das erste Jahr wurde ich von Seiten der ArGe auch in Ruhe gelassen. Ab 2006 wurden dann in Hamburg tausende von diesen „blauen Briefen“ verschickt und meine Aufforderung zur Mietsenkung erhielt ich im März 2006. Mein Leistungssachbearbeiter schrieb mir, dass ab Okt. 2006 nur noch EUR 318,- von der ArGe übernommen werden. Ganz am Ende des Briefes befand sich eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass gegen diesen Bescheid der Widerspruch innerhalb eines Monats zulässig ist.
Nachdem ich mich vom ersten Schrecken einigermaßen erholt hatte stand für mich fest, dass ich alles dafür tun wollte, um in meiner Wohnung ( 2 Zimmer u. 59 qm ) bleiben zu können. Ich lebe seit 12 Jahren in dieser Wohnung und in meinem Stadtteil bereits seit nahezu 18 Jahren. Ich fühle mich hier sehr wohl und ich war nicht bereit, mein soziales Umfeld einfach so und ohne ohne Widerstand aufzugeben.
Aber was war denn nun überhaupt zu tun? Ich hatte keine Ahnung von diesen Dingen und ich musste mich nun erst einmal gründlich über meine Rechte informieren. Ich saß stundenlang und länger am Computer und ich las sehr viel zu diesem Thema. Letztendlich war ich alleine aber doch überfordert und ich fand Unterstützung in einem Arbeitslosen-Hilfe-Verein. Ein ganz lieber Mensch bot mir Hilfe an und hat sich meiner Sache umgehend angenommen. Er formulierte meinen Widerspruch, der sich im Wesentlichen auf 4 Punkte aufbaut:
1. Die Angemessenheit von Miete + Heizung soll lt. Gesetz die persönlichen Verhältnisse des Leistungsbeziehers berücksichtigen. Bei mir fehlte die Prüfung des individuellen Einzelfalls gänzlich.
2. Feststellung, dass die genannte Mietobergrenze von EUR 318,- weder dem aktuellen Hamburger Mietspiegel 2005, noch den Leistungen aus dem Wohngeldgesetz § 8 entspricht. Die festgesetzte Grenze von 45 qm ist ebenfalls zu eng gefasst und es käme somit lediglich ein Umzug in eine ca. 25 qm große Wohnung in Betracht. Daraus würde folgen, dass ich einen Großteil meiner werthaltigen Möbel nicht behalten kann und die Möbel bei einer Spedition eingelagert werden müssten. Da dies Folgekosten des Umzugs sind, sind diese auch von der ArGE zu übernehmen. Ein Verkauf kommt nicht in Frage, da die Möbel mein Eigentum sind und es sich um geschützten Besitz handelt.
3. Darstellung der Unwirtschaftlichkeit. Der monatliche Differenzbetrag um den sich alles dreht, beläuft sich auf ca.EUR 60,- und ein Zwangsumzug käme der ArGe insgesamt sehr viel teurer. Hier sei noch kurz erwähnt, dass mein Vermieter mich als Mieterin behalten möchte und meine Miete um EUR 33,- monatlich gesenkt hat. Insgesamt beläuft sich der Mehrbetrag noch nicht einmal auf 20% und laut laufender Rechtssprechung ist dies vertretbar und würde eine besondere Härte darstellen.
4. Verweis auf meine lange Wohndauer und auf das soziale Umfeld. Darstellung meiner psychischen Erkrankung unter Vorlage ausführlicher Atteste meiner beiden behandelnden Ärzte( Neurologe u. Allgemein-Mediziner ).
Und dann natürlich noch der Hinweis darauf, dass die Aufforderung zur Mietsenkung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, die den Widerspruch zulässt. Das Schreiben ( den Bescheid ) haben wir aus diesem Grund bereits als einen Verwaltungsakt angesehen. Der Bescheid zur Kürzung zum Okt. 2006 wurde also von vornherein erlassen, ohne dass ich Gelegenheit hatte, die Unzumutbarkeit eines Umzuges darzulegen.

Ziemlich zeitgleich schrieb ich noch einen weiteren Brief, in dem ich die erforderliche Kostenübernahme zur Wohnungssuche (Kauf von Zeitungen, eventuelle Wohnungssuchanzeigen, Fahrkosten f. Besichtigungstermine usw.) beantragte. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und mein Sachbearbeiter vertrat den Standpunkt, dass diese Kosten sehr wohl aus der Regelleistung zu bezahlen wären und dass ich auch Suchanzeigen aufgeben soll. Außerdem teilt er mir mit, dass nun ein Gutachten durch den „Ärztlichen Dienst der BA“ eingeleitet wird, da ich ja in meinem Widerspruch eine psychische Erkrankung angegeben habe. Ich würde also eine Einladung erhalten und muss dort dann erscheinen. Mitten im Text stand dann weiter: und falls ich die Durchführung dieses Gutachtens behindere, wird mir natürlich die Sozialleistung sofort und ohne weitere Ermittlungen komplett entzogen!
Weiter schreibt der gute Mann, dass mein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und und was das für mich bedeutet:
ich soll weiterhin auf Wohnungssuche gehen und ihm meine Bemühungen nachweisen. Er lässt es sich auch nicht nehmen mich darauf aufmerksam zu machen, dass die Mietabsenkung von EUR 33,- durch meinen Vermieter nicht ausreichend ist und dass meine Kürzung auf jeden Fall zum Okt. 2006 stattfindet. Der krönende Schlusssatz war dann, dass die Richtwertgrenzen für Wohnungsmieten auf der Website der Stadt Hamburg einzusehen sind.
Nun wurde ich langsam ärgerlich, aber auch immer trauriger und deprimierter. Ich war an einem Punkt an dem ich glaubte, dass all mein Kämpfen keinen Sinn hat. Aber mein Berater und Unterstützer machte mir wieder neuen Mut und schrieb einen Brief, der es in sich hat: Wir wiesen darauf hin, dass die Drohung mangelnder Mitwirkung bzgl. des Gutachtens unangebracht ist und dass eine normal übliche Rechtsmittelbelehrung im Anhang des Schreibens vollkommen genügt hätte. Außerdem wird meine Wohnungssuche verlangt, obwohl sich mein Widerspruch bzgl. der Belastungsfähigkeit bereits auch auf die Suche bezieht. Dies ist ein Verstoß gegen die übereinstimmende Aussage meiner beiden Ärzte in den jeweiligen Attesten, dass eventuelle Folgeschäden auftreten können.
Hinzu kommt, dass die ArGE dem Leistungsbezieher genau mitteilen muss, wie die Wohnungssuche präzise und qualitativ auszusehen hat.
Auch das fehlt in dem Schreiben der ArGe völlig und lässt somit großen Spielraum für eine willkürliche Entscheidung, ob meine Bemühungen ausreichend sind oder nicht. Da der SB ja auch Suchanzeigen von mir verlangt, weise ich noch einmal darauf hin, dass die Kostenübernahme noch immer nicht geklärt ist. Und eine Bemerkung zu dem Satz, dass die Richtwertgrenzen auf der Hamburger Website einzusehen sind, konnten wir uns auch nicht verkneifen. Hier folgte der Hinweis, dass der nette Herr Sachbearbeiter seine Informationspflicht grob fahrlässig wahrnimmt. Längst nicht mehr alle ALG II-Bezieher können sich noch einen Internet-Anschluss leisten. Der Schlusssatz meines Briefes war dann: und ob die Absenkungshöhe meines Vermieters ( EUR 33,- ) ausreicht oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall das Sozialgericht und nicht der Leistungs-Sachbearbeiter.
Auf dieses Schreiben folgte dann Mitte Mai 2006 nur die erneute Mitteilung, dass das ärztliche Gutachten nun eingeleitet wird und die Kosten der Unterkunft (KdU) bis Ende September übernommen werden. Keinerlei Stellungnahme zu all den anderen Dingen, die ich angesprochen hatte. Daraufhin ging dann ein weiterer Brief von mir an die ArGe, diesmal allerdings direkt an die Teamleitung. Ich erklärte abermals, dass ich gegen den ausdrücklichen Rat zweier Ärzte zur Wohnungssuche gezwungen werde und dass weder die Suche präzisiert wurde, noch deren Kostenübernahme geklärt ist. Es vergingen keine 3 Tage und die Antwort der Teamleitung war da. Bis zur Vorlage des Gutachtens war ich nun plötzlich und unerwartet von der Wohnungssuche befreit. Und das ganz offiziell und schriftlich!
Inzwischen war der Sommer da, der Kalender zeigte Juli und nun nahm ich mir doch einen Fachanwalt für Sozialrecht. Der erhielt dann ein Schreiben meines Sachbearbeiters, dass mein Widerspruch überhaupt nicht zulässig sei, da es sich um keinen Bescheid handeln würde. Eine Erklärung, warum die Kostensenkungsaufforderung eine Rechtsmittelbelehrung enthielt, gab es nicht. Hier wurde also völlig willkürlich gehandelt.
Ich wartete noch immer auf den Termin beim „Ärztlichen Dienst“ der BA, aber nichts passierte. Bis plötzlich ein Schreiben kam, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Gutachten nun vorliegen würde. Eine Untersuchung hat es nie gegeben, dieses Gutachten wurde nach Aktenlage erstellt. Und interessanterweise nicht von einem Psychologen, sondern von einem Neurochirurgen. Ich erhielt einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin und das Gutachten wurde mir von ihr ausgehändigt. Es besagte, dass ich für 6 Monate befristet nicht erwerbsfähig bin. Der dann folgende Brief meines Leistungssachbearbeiters sagte allerdings etwas ganz anderes aus. Er schrieb, dass der ärztliche Dienst meine volle Erwerbsfähigkeit und somit auch meine Umzugsfähigkeit bestätigt hätte. Hier wurden nun also nicht nur beide Punkte vermischt (Erwerbs- u. Umzugsfähigkeit), sondern auch der Inhalt des Gutachtens völlig falsch dargestellt. Weiter enthielt der Brief die Mitteilung, dass die übrigen Gründe, die ich in meinem Widerspruch schrieb, nun an die Rechtsstelle weitergeleitet wurden. Meine Verwirrung wurde nun immer größer, war mein Widerspruch denn nun zulässig oder nicht ? Wenn nicht, wieso geht er dann zur Rechtsstelle?
Und der Leistungssachbearbeiter betonte weiter, dass ja bei mir keine fortgesetzte Krankschreibung vorliegen würde und ich deshalb entgegen des Gutachtens für erwerbsfähig gelten würde. Tja – was sollte man dazu nun noch sagen?
Zwischenzeitlich musste ich einen Folgeantrag bzgl. Leistungsfortzahlung stellen und der Bewilligungsbescheid wurde dann unter Vorbehalt des laufenden Widerspruchverfahrens ausgestellt. Wieder mit dem Hinweis, dass meine Miete zum Okt. 2006 abgesenkt werden wird. Gegen diesen Bescheid legte mein Anwalt natürlich sofort einen neuen Widerspruch ein. Die Antwort meines Leistungssachbearbeiters ließ nicht lange auf sich warten und eine Woche später kam ein Schreiben mit folgendem Inhalt: es würde völlig genügen, wenn zu ein und der gleichen Sache einmalig Widerspruch eingelegt wird. Und außerdem hätte ja auch der ärztliche Dienst meine Umzugsfähigkeit festgestellt (nach Aktenlage) und mein Widerspruch würde ja bei der Rechtsstelle liegen. Und ich habe auch noch immer keinerlei Nachweise über Eigenbemühungen zur Senkung meiner Miete vorgelegt.
Ok – fassen wir doch an dieser Stelle mal kurz zusammen:
- Der Leistungssachbearbeiter durchblickt überhaupt nicht mehr, um welche Widersprüche es überhaupt geht.
- Er setzt das Verwirrspiel über die Zulässigkeit meines Widerspruchs unaufhörlich fort.
- Meinen Gesundheitszustand ignoriert er völlig und missachtet das Gutachten über befristete Erwerbsunfähigkeit.
- Er behauptet, dass ich erwerbsfähig sei. Das Gutachten sagt allerdings genau das Gegenteil.
- Er setzt Erwerbsfähigkeit mit Umzugsfähigkeit gleich.
- Er nimmt wissentlich in Kauf, dass sich mein Gesundheitszustand durch die nervliche Belastung weiterhin verschlechtert.
- Er verstößt gegen bereits bestehende medizinische Feststellungen, die ihm durch die verschiedenen Atteste bekannt sind.
- Er missachtet die Zusagen seiner Dienstelle, denn von den Eigenbemühungen wurde ich von der Teamleitung vorerst befreit.
- Er bleibt wiederholt bei der Behauptung, dass Wohnungsbeschaffungskosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind.
- Seiner gesetzlichen Pflicht, meine Wohnungssuche qualitativ zu präzisieren ist er zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
- Er verstößt gegen das SGB II und diverse Rechtsprechungen, in dem er meine persönliche Situation und meinen individuellen Einzelfall zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt hat.
Ich war mittlerweile so weit, dass ich eine Strafanzeige (Körperverletzung u. Nötigung) gegen diesen Sachbearbeiter ganz ernsthaft in Betracht zog.
So – wie ging es dann weiter?
Im August kam dann die Entscheidung der Rechtsstelle, dass mein Widerspruch als unzulässig verworfen wurde, da zu dem Zeitpunkt kein Verwaltungsakt vorlag. Und außerdem wären meine angeführten Gründe ja auch „an den Haaren herbei gezogen“. Im September 2006 reichte mein Anwalt dann die Klageschrift ein und stellte Antrag auf einstweilige Anordnung. Es ging dann ziemlich schnell und die ArGe wurde verurteilt, meine vollen Mietkosten bis Ende Februar 2007 zu übernehmen. Na – prima, das war doch wenigstens schon mal ein Teilerfolg und ich freute mich riesig! Die außergerichtlichen Kosten musste die ArGe übernehmen. Kurz darauf schickte mir mein Leistungssachbearbeiter auch den dementsprechenden Änderungsbescheid. Die Änderungen hat er mit einem grünen Textmarker kenntlich gemacht: er weist darauf hin, dass die Kostensenkung der Unterkunft nicht abschließend entschieden wurde und dass ich weiterhin dazu angehalten bin, mir eine günstigere Wohnung zu suchen. Und er weist auch wieder darauf hin, dass der ärztliche Dienst mich ja schließlich für erwerbsfähig hält.
An diesem trüben Oktobertag hatte ich besonderes Glück, denn am gleichen Tag erhielt ich ein zweites Schreiben der ArGe. Bei diesem Brief handelte es sich um die 2. Aufforderung meine Mietkosten zu senken. Sollte mir dies nicht gelingen, würden zum 1. März 2007 nur noch die angemessenen Kosten übernommen werden. Dieses Mal schrieb mir mein Sachbearbeiter, dass ich pro Monat 10 belegte Nachweise zur Wohnungssuche vorlegen sollte. Welche Mittel ich zur Suche benutzen sollte und wer die Kosten dafür übernimmt, ließ er auch in dieser 2. KdU-Aufforderung offen. Aber immerhin stand am Ende des Briefes keine Rechtsbehelfsbelehrung, sondern der Hinweis, dass gegen dieses Schreiben der Widerspruch unzulässig ist. Wenigstens hat er seinen schwerwiegenden Fehler nicht wiederholt. Dafür enthielt das Schreiben einen Absatz, der neu war und den ich so noch nicht kannte. Und dieser Absatz ist mir an dieser Stelle wirklich ein Zitat wert:
<< nur informativ weise ich Sie darauf hin, dass mit dem Ihnen zustehenden und angemessenen Betrag sämtliche Kosten abgegolten sind. Das heißt, dass ich Ihnen auch Nachforderungen aus Betriebs- u. Heizkostenabrechnungen nicht zusätzlich gewähren werde. Ebenso keine einmaligen Hilfen für Renovierungskosten und Hausrat. >>
Das verschlug mir nun wirklich die Sprache. Nahm dieser Mensch wirklich an, ich wüsste nicht, dass auch Heizungsnachzahlungen im angemessenen Rahmen von der ArGe übernommen werden müssen? Für mich war nun klar, dass er sein übles Spiel weiter treibt und mir das Leben so schwer als möglich macht. Mein Anwalt schrieb also dem Sozialgericht, dass wir die Klage nicht zurücknehmen und dass das Klageverfahren weiter durchgeführt werden soll.
Zu dieser Zeit, es war inzwischen Anfang November, bekam ich (auf eigenen Wunsch) einen Termin bei meiner Fallmanagerin. Wir unterhielten uns lange und ausführlich über all die Dinge, die in den letzten Monaten vorgefallen waren und auch über die willkürlichen Verfehlungen meines Leistungssachbearbeiters. Ich stellte unmissverständlich klar, dass ich aufgrund seiner Aussage zu den Heizkostennachzahlungen (siehe Zitat oben) rechtliche Schritte einleiten werde und dass er mit einer Strafanzeige wegen Nötigung zu rechnen hat. Kurz darauf beendeten wir diese Unterhaltung und meine Fallmanagerin meinte: „ich werde sehen, was ich für Sie tun kann“. Nur kurz möchte ich erwähnen, dass meine Fallmanagerin eine recht sympathische und eine wirklich kompetente Person ist.
Einige Tage später erhielt ich einen Anruf von ihr und wurde erneut zu einem Termin gebeten. Sie berichtete mir, dass sie sich mit meinem Leistungssachbearbeiter und mit der Teamleitung über meinen Fall beraten hätte und dass bei mir ja wohl wirklich so einiges „schief gelaufen“ sei. Dem konnte ich nur beipflichten und mir wurde nun ein Deal angeboten: Ich werde für 1 Jahr lang mit meiner Wohnung in Ruhe gelassen und die letzte KdU-Aufforderung wird zurück genommen. Im Gegenzug ziehe ich das Klageverfahren zurück und nehme von der angekündigten Strafanzeige Abstand. Dann wurde noch das Thema Eingliederungsvereinbarung angesprochen, die dann zum Ende des Jahres hin abgeschlossen werden soll. Ich erklärte mich damit einverstanden, denn das wäre über kurz oder lang sowieso auf mich zugekommen.
So – das war nun also meine Geschichte bis zum heutigen Tag.
Vor einigen Wochen wurde ein erneutes Gutachten beim ärztlichen Dienst der BA eingeleitet und ich warte noch immer auf einen Termin. Aber wer weiß – vielleicht wird es ja wieder nach Aktenlage erstellt?
Ich habe allerdings darauf hingewiesen, dass es sich dieses Mal um ein rein psychologisches Gutachten handeln sollte.
(Copyright: Julie Engel 2007)
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